Statusfeststellungsverfahren nach Sozialgesetzbuch

Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB VI hierüber Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Beteiligte, die eine Statusfeststellung nach Satz 1 der oben genannten Vorschrift beantragen können, sind nur die Vertragspartner – also der Auftraggeber und der Auftragnehmer beziehungsweise der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Die Beteiligten können gemeinsam, aber auch jeder allein, das Verfahren beantragen. Die Beteiligten brauchen sich in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht einig zu sein. Wird der Antrag nur von einem Beteiligten gestellt, so wird der andere Vertragspartner als weiterer Beteiligter von Amts wegen in das Verwaltungsverfahren mit einbezogen.
Zuständig für die Durchführung des Anfrageverfahrens ist die Deutsche Rentenversicherung Bund als hierfür bundesweit eingerichtete Clearingstelle in 10704 Berlin.
Das Anfrageverfahren bei der Clearingstelle entfällt, wenn bereits eine Einzugsstelle (zum Beispiel im Rahmen einer Entscheidung über eine freiwillige Versicherung, eine Familienversicherung, einer Prüfung nach § 28h Absatz 2 SGB IV über die Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) oder ein Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p Absatz 1 SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet hat.
Zur Antragstellung verlangt das Gesetz die Schriftform.
Das Statusfeststellungsverfahren wird durch eine verbindliche Entscheidung in Form eines Bescheides über den Status der Erwerbsperson abgeschlossen und beiden Beteiligten bekannt gegeben.

Download der Anträge und Erläuterungen

Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung Status
Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung Gesellschafter-Geschäftsführer
Antrag zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses
zwischen Angehörigen

 

Quelle

Deutsche Rentenversicherung

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