ABC Jahresendstrategie 2008

Eine alphabetische Auflistung der empfehlenswerten Maßnahmen bis zum Jahresende 2008. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um vorteilhafte Gestaltungen umzusetzen.
Hinweis: Ohne die Änderungen bei der Erbschaftsteuer.

Abgekürzter Vertragsweg

Sofern Dritte wie z.B. die Eltern Renovierungsarbeiten am Mietshaus der Kinder in Auftrag geben, muss das nicht mehr unbedingt im Namen des Nachwuchses erfolgen. Die Verwaltung wendet die BFH-Rechtsprechung an

Abgeltungsteuer

Der Bestandsschutz und Spekulationsverluste sollten noch rechtzeitig gesichert werden.

Altersvorsorge

Unternehmer können noch 2008 einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließen oder mit Riester-Förderung Bausparen.

Angehörige

Verträge unter nahen Angehörigen sollten auf Fremdüblichkeit hin überprüft werden. Sollen sie ab 2009 gelten, ist die schriftliche Anpassung noch in 2008 empfehlenswert. Bei verbilligter Vermietung ist zu überprüfen, ob die Grenzen 56/75 % noch eingehalten werden. Dabei akzeptiert die Verwaltung als Referenzwert den niedrigsten Betrag laut Mietspiegel.

Arbeitgeberdarlehen

Durch die LStR und einen aktualisierten Verwaltungserlass kommt es jetzt deutlich seltener zum geldwerten Vorteil (BMF, Schreiben v. 1.10.2008, IV C 5 - S 2334/07/0009).

Arbeitgeber- Sparzulage

Soll eine Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2006 beim Finanzamt beantragt werden, ist der letzte Stichtag der 31.12.2008. Die neuen Abgabefristen für die Steuererklärung wurden nicht auf die Arbeitnehmer-Sparzulage übertragen. Hier gilt weiterhin die Zweijahresfrist.

Aufbewahrungsfrist

2009 können Geschäftsunterlagen (z.B. Anlagevermögenskarteien, Kassenberichte, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, Lageberichte, Buchungsbelege und Inventare) vernichtet werden, die 1998 oder früher erstellt wurden. 2002 oder früher erstellte Lohnkonten, Handels- oder Geschäftsbriefe und sonstige für die Besteuerung bedeutsamen Belege können ebenfalls nach dem Jahreswechsel vernichtet werden.

Aufzeichnungspflichten

Generell sollten Unternehmer periodisch und sinnvollerweise noch vor Jahresende prüfen, ob die in § 4 Abs. 7 EStG genannten speziellen Pflichten einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben erfüllt sind.

Auslandseinkommen

Einkünfte aus anderen EU- und EWR-Staaten sind jetzt besser nutzbar. Die Verjährung offener Altjahre ist zu verhindern.

Auslandsvermögen

Besitz in anderen EU- oder EWR-Staaten werden in offenen Fällen nicht mehr mit dem Verkehrswert angesetzt und für Betriebsvermögen ist § 13a ErbStG anwendbar. Diese Option sollten Betroffene nutzen.

Außergewöhnliche Belastung

Ist ersichtlich, dass die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt, sollten offene Rechnungen erst in 2009 bezahlt werden. Umgekehrt sollte verfahren, wer 2008 bereits hohe Aufwendungen etwa für Krankheit oder Scheidung aufweist.

Bauabzugssteuer

Wer mehr als zwei Wohnungen vermietet, muss darauf zu achten, dass Bauunternehmer oder Handwerker für ihre Leistungen eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegen. Ansonsten sind 15 % des Rechnungsbetrages ans Finanzamt abzuführen. Geschieht dies nicht, haften Vermieter für diese Abgabe. Eine Überprüfung aller vorliegenden Rechnungen ist daher angebracht, um der Haftung zu entgehen.

Betriebsveräußerung

Soll die betriebliche aufgegeben werden, lohnt eine Verteilung des Aufgabegewinns auf zwei Wirtschaftsjahre. Dann wirkt der begünstigte Steuersatz zweifach und kann in beiden Jahren Progressionsspitzen abbauen.

Bilanzausweis

Die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse werden erhöht. So können mehr Unternehmen die Pflichten für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nutzen.

Bilanzregeln

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gilt zumeist ab 2009. Unternehmer sollten im Hinblick mögliche Wahlrechte schon im zu Ende gehenden Geschäftsjahr 2008 berücksichtigen.

Buchführungspflicht

Einzelkaufleute werden ab 2008 von der Buchführungspflicht nach HGB befreit, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren weniger als 50.000 EUR Gewinn oder weniger als 500.000 EUR Umsatz haben.

Degressive AfA

Der Erwerb von beweglichen Anlagegütern sollte auf 2009 verschoben werden, um die AfA von 25 % zu nutzen.

Denkmal-AfA

Sofern 2008 ein Denkmal- oder Sanierungsobjekt gebaut worden ist, sollte die Fertigstellung noch bis Silvester erfolgen. Dann gibt es die hohen Sonderabschreibungen noch für das gesamte Jahr.

Eigenheimzulage

• Zuschuss gibt es jetzt auch für das Domizil im EU-Ausland. Der erstmalige Antrag kann bis zur Verjährung nachgeholt werden.
• Beim Bauantrag noch in 2005 gibt es bei Bezugsfertigkeit der Immobilie in 2008 noch acht Jahre Eigenheimzulage. Wer nicht spätestens Silvester einzieht, verliert ein Jahr Förderung.
• Die Zulage darf bei ALG II-Empfängern nicht als Einnahme angerechnet werden (BSG, Urteil v. 30.9.2008, B 4 AS 19/07 R), wenn der Empfänger nachweist, mit dem Geld sein Eigenheim finanziert zu haben. Dies ist in den Bescheiden zu berücksichtigen.

Elterngeld

Für werdende Väter und Mütter kann es sich lohnen, das Nettoeinkommen des zu Hause bleibenden Elternteils vorab gezielt zu erhöhen. Mehr Netto gelingt z.B. über die optimale Wahl der Lohnsteuerklasse, wenn der Partner mit dem geringeren Gehalt rechtzeitig in die Steuerklasse III übergeht.

Erbverluste

Zu Lebzeiten sind hohe Verlustvorträge zu vermeiden, da diese beim Erben nicht mehr verrechenbar sind.

Erhaltungsaufwand

Zur Einkünfteverlagerung sind anstehende Renovierungsarbeiten vorziehen. Auch Vorauszahlungen für künftige Maßnahmen wirken als Werbungskosten. Im Gegenzug können hohe Werbungskosten gleichmäßig über zwei bis fünf Jahre verteilt werden, was langfristig für eine Minderung der Progression sorgt.

EÜR-Rechnung

Kleingewerbetreibende mit einer 4/3-Rechnung müssen die Anlage EÜR verwenden, sofern die Betriebseinnahmen 17.500 EUR übersteigen. Die Gewinnermittlung ist entsprechend anzupassen, da für die Anlage EÜR eine Reihe von Zusatzangaben nötig sind.

Finanzierung

Im Vorgriff auf die Abgeltungsteuer sollten statt Eigenmitteln Kredite für Bau, Kauf oder Reparatur von Immobilien aufzunehmen. Die Schuldzinsen wirken sich mit voller Progression als Werbungskosten aus und die Kapitalerträge werden künftig nur moderat mit 25 % besteuert.

Firmenwagen

• Die neue BFH-Rechtsprechung zum Ansatz von Listenpreis oder Fahrtenbuch ist zu beachten. Hierzu sind eine Reihe von Urteilen ergangen.
• Wurde ein betrieblicher Pkw zur Verfügung gestellt bekommt, sollte überprüft werden, ob Privatnutzung und Pendelfahrten ins Büro nicht günstiger über die Fahrtenbuch-Methode ermittelt werden können. Hier hatte der BFH in einer Reihe von Urteilen die strenge Sichtweise der Finanzverwaltung an ordnungsgemäße Nachweise bestätigt. Arbeitnehmer sollten dies beachten, damit die Arbeit nicht im Nachhinein umsonst war.
• Der BFH hatte entschieden, dass sich der Listenpreis für die Fahrten zur Arbeit nur insoweit bemisst, als der Arbeitnehmer den Pkw tatsächlich für die Pendelfahrten in Anspruch nimmt. Die Verwaltung folgt dem nur sehr eingeschränkt (BMF, Schreiben v. 23.10.2008, IV C 5 - S 2334/08/10010).

Gemeinnützige Körperschaft

Seit 2008 ist die auf 35.000 EUR angehobene Umsatzgrenze zum pauschalen Abzug der Vorsteuerbeträge nutzbar.

Geschäftsunterlagen

Eine Rückstellung für die Aufbewahrung ist zu bilden, Belege aus 1998 und früher können nach dem Jahreswechsel vernichtet werden.

Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können schon ab 2008 bis zu 500 EUR pro Jahr und Arbeitnehmer für die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei zugute kommen lassen.

Gewinnverlagerung

Eine Verschiebung von Einkünften wegen unterschiedlicher individueller Progression in 2008/09 kann lohnen, indem Ein- und Ausgaben vorgezogen oder verlagert werden.

GmbH

Die Gründung wird künftig einfacher und flexibler. Sofern möglich, sollte daher noch ein paar Wochen zugewartet werden.

Grundsteuererlass

Bei leer stehenden Wohnungen oder ausbleibenden Mieten können Eigentümer im Nachhinein die Grundsteuer nach § 33 GrEStG senken, aufgrund der aktuellen Rechtsprechung von BFH und BVerwG noch öfters. Der Antrag auf Grundsteuererlass für 2008 ist bis Ende März 2009 zu stellen; hierfür sind die erforderlichen Unterlagen zu sammeln.

Haushaltsnahe Dienstleistung

• Es ist zu prüfen, ob sämtliche Rechnungen und die unbaren Zahlungsbelege vorliegen. Mehrere FG haben aktuell die Steuerermäßigung ohne Einhaltung der Formalien abgelehnt. Auch Aufwendungen am Ferienhaus im EU-Ausland sind begünstigt. Die Belege müssen nicht mehr zwingend der Steuererklärung 2008 beigelegt werden.
• Um die Höchstgrenzen auszunutzen, lohnt die gesplittete Zahlung einer Rechnung in 2008 und 2009. Das ist insbesondere unter dem Aspekt attraktiv, dass die Höchstbeträge für den VZ 2009 deutlich angehoben werden.

Hochzeit

Eine Heirat noch in 2008 rettet den Splittingtarif für das gesamte Jahr. Das sollten Paare überdenken, wenn ein Partner Alleinverdiener ist oder zumindest einen Großteil der Einkünfte bezogen hat. Das lohnt auch, wenn der künftige Gatte Verluste aufweist. Im Rahmen der Ehe mindern sie die Einkünfte des anderen Partners.

Investitionsabzugsbetrag

Die erstmalige Bildung in 2008 und die Auflösung aus 2007 sowie der Ansparrücklage sollten beachtet werden.

Kapitalanlagen

Es ist zu überlegen, Aktien ins Betriebsvermögen aufzunehmen und Zinsanlagen dem Privatvermögen zuzuführen.

Kapitalertragsteuer

Bei Zufluss ab 2009 ist die elektronische Datenübermittlung der Kapitalertragsteueranmeldung verpflichtend.

Kinder über 18

Beim volljährigen Nachwuchs bis 25 sollte überprüft werden, ob die schädliche Einkommensgrenze von 7.680 EUR voraussichtlich überschritten wird. Dann sollte geprüft werden, ob die Einkünfte evtl. doch noch unter die Grenze fallen, indem z.B. Beiträge zur gesetzlichen oder vergleichbaren privaten Krankenversicherung abgezogen werden.

Kinderbetreuung

Rechnungen und Zahlungsbelege müssen nicht mehr zwingend der Steuererklärung 2008 beigelegt werden. Um die Höchstbeträge für Kinderbetreuungskosten voll auszuschöpfen, lohnt eine gesplittete Zahlung in 2008 und 2009.

Kindergeld

Das Kindergeld steigt ab 2009 um 10 auf 164 EUR für die ersten beiden Kinder, für das dritte um 16 auf 170 EUR und für jedes weitere um 16 auf 195 EUR. Der Kinderfreibetrag wird auf 6.024 EUR und damit um rund 216 EUR pro Sprössling angehoben werden. Das bringt eine leichte Tarifentlastung bei der Einkommensteuer. Zudem erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zum Schulstart ihrer Kinder jeweils 100 EUR.

Lebensversicherung

Bei einem Geschenk in 2008 kann noch eine geringere Bemessungsgrundlage des § 12 Abs. 3 BewG gewählt werden.

Lohnsteuer

Die LStR 2008 brachten eine Reihe von Änderungen, etwa im Bereich der Reisekosten oder beim Arbeitgeberkredit. Betriebs sollten die Neuregelungen noch einmal prüfen und Angestellte falsche Anwendungen spätestens über ihre Veranlagung korrigieren lassen. Für die freiwillige Antragsveranlagung haben sie jetzt vier Jahre Zeit.

Lohnsteuerermäßigungsantrag

Sofern der Unternehmerehegatte Arbeitnehmer ist, ist der Eintrag eines Freibetrags für 2008 zu prüfen. Mehr Nettolohn gibt es auch bei erwarteten betrieblichen Verlusten des Partners. Bis zum 30.11.2008 kann auch noch die Karte des laufenden Jahres geändert werden. Dabei wird für haushaltsnahe Dienstleistungen als Freibetrag das Vierfache des maßgebenden Ermäßigungsbetrages nach § 35a EStG berücksichtigt.

Mitarbeiterförderung

Betriebe können ihren Arbeitnehmers ab 2009 360 EUR für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen zukommen lassen. Das sollte noch in diesem Jahr durchdacht werden.

Nachfolger

Die Auswirkungen der anstehenden Erbschaftsteuerreform sind zu untersuchen.

Öko-Steuer

Bis zum 31.12.2008 müssen Unternehmen die Anträge für 2007 zur Vergütung aufgrund der ermäßigten Steuersätze und im Rahmen des Spitzenausgleichs beim Hauptzollamt einreichen.

Pensionszusage

Die Änderungen bei Personengesellschaften sollten beachten, Zusagen generell turnusmäßig überprüft werden.

Pkw

Bei Neuanschaffungen ab dem 5.11.2008 entfällt die Kfz-Steuer bis zu zwei Jahre.

Reisekosten

Anpassung an die ab 2008 geltenden neuen Regelungen gem. R 9.4 bis 9.8 der neuen LStR 2008.

Riesterrente

Schließen Arbeitnehmer noch bis zum Jahresende einen Riester-Vertrag ab, ist die Zulage für das gesamte Jahr gerettet.

Schenkung

Aufgrund der anstehenden Erbschaftsteuerreform kommt noch die vorweggenommene Erbfolge in Unternehmen und bei Grundstücken in Betracht.

Schuldzinsen

Schädliche Überentnahmen sollten verhindert werden.

Schulgeld

Zahlungen an ausländische Einrichtungen lassen sich besser absetzen.

Sonderausgaben

Über die Steuerung des Zahlungstermins von Kirchensteuer, Spenden oder Unterhalt kann die Steuerprogression des Jahres 2008 beeinflusst werden. Sofern absehbar ist, dass die Einkünfte 2008 eher gegen Null tendieren oder sogar negativ ausfallen, sollten die Beträge erst 2009 entrichtet werden. Im laufenden Jahr würden sie ohne Auswirkungen verpuffen.

Spenden

• Eine Minderung der Steuerlast für das laufende Jahr lässt sich besonders effektiv über Spenden erreichen, da diese seit 2007 in größerem Umfang abzugsfähig sind.
• Der vereinfachte Nachweis über den Zahlungsbeleg reicht bei Einzelzuwendungen bis zu 200 EUR. Ordnungsgemäße Bestätigungen sind bei höheren Beträgen zu überprüfen und ggfls. nachzufordern.
• Spenden in den Vermögensstock einer begünstigten Stiftung können wahlweise im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zur Höhe von 1 Mio. EUR steuerlich geltend gemacht werden. Dieser besondere Abzugsbetrag gilt auch für Zustiftungen in eine bestehende Stiftung.

Tagespflege

Ab 2009 müssen Tagespflegepersonen ihre Einnahmen auch dann nach § 18 EStG versteuern, wenn sie von öffentlichen Einrichtungen wie Jugendamt oder Gemeinde kommen. Solche Geldleistungen für die Betreuung von Pflegekindern in Vollzeitpflege waren bis Ende 2008 steuerfrei. Von den ab 2009 generell steuerpflichtigen Einnahmen kann eine Betriebsausgabenpauschale von 300 EUR pro Monat und Kind abgezogen werden. Im Vorgriff auf die Steuerpflicht sollten entsprechende buchhalterische Vorkehrungen getroffen werden.

Tarif

Unternehmer sollten prüfen, ob die pauschale Thesaurierungsbesteuerung ab diesem Jahr Sinn macht.

Übernachtung

Auslandsübernachtungen anlässlich von Dienst- oder Geschäftsreisen sind seit 2008 nicht mehr über Pauschalen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar. Damit ist gegenüber dem Finanzamt nur noch der Nachweis durch Hotelbeleg möglich. Hier sollte überprüft werden, ob die Belege vollständig sind.

Übungsleiter

Die optimale Ausnutzung des erhöhten Freibetrags ist zu prüfen

Umsatz

Die Grenzen für Kleinunternehmer, Ist-Versteuerung und bestimmte Branchen sollten auf Gültigkeit hin überprüft werden.

Verlagerung

Werden Mieteinkünfte erzielt, kann die Höhe der Einkünfte grundsätzlich über den Zahlungszeitpunkt gesteuert werden. Vermieter können anstehende Erhaltungsarbeiten in das Jahr 2008 vorziehen und bezahlen oder Vorauszahlungen leisten. Die GWG-Grenze bleibt bei 410 EUR.

Verlustvortrag

Eine Verschiebung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ins Folgejahr sollte erwogen werden, damit diese Abzüge steurlich nicht verpuffen.

Versöhnung

Am 1.1.2008 bereits getrennt lebende, aber noch nicht geschiedene Ehepartner können über die Weihnachtstage einen Versöhnungsversuch anstreben. Ziehen sie für mindestens vier Wochen wieder zusammen, steht anschließend dem Splittingtarif für ein ganzes Jahr nichts mehr im Wege. Sofern sich die Versöhnung über Neujahr hinaus verlängert, gelingt die Zusammenveranlagung sogar für zwei VZ.

Verträge

Hier sind generell Vereinbarungen mit Angehörigen sowie mit GmbH-Gesellschaftern auf Fremdüblichkeit hin zu prüfen.

Voranmeldungen

Die Grenzen für die monatliche und quarteilweise Abgabe von Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen steigen an, was Erleichterungen ab dem Jahreswechsel bringen kann.

Vorbehalt

Sofern alte Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO stehen, muss darauf geachtet werden, dass ein Minderungsantrag noch vor Ablauf der Verjährungsfrist gestellt wird. Wurde etwa die Steuererklärung für 2003 in 2004 abgegeben, so verjährt der Bescheid an Silvester 2008. Ein rechtzeitiger Antrag bringt die erhoffte Steuererstattung.

Vorauszahlung

• Im Hinblick auf das zu erwartende Jahreseinkommen ist gegebenenfalls eine Anpassung noch rückwirkend für 2008 zu überprüfen.
• Die Schwellenwerte für die Festsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen verdoppeln sich ab 2009. Es kann ratsam sein, rechtzeitig einen Anpassungsantrag zu stellen.

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