Grenzwerte der Sozialversicherung 2008

Seit dem 1. Januar 2008 gelten neue Einkommensgrenzen in allen Sozialversicherungszweigen.
Die für die Berechnung des Beitrags in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgebliche Bemessungsgrenze wird auf 3.600 Euro monatlich angepasst. Auch wer mehr verdient, zahlt immer nur Beiträge basierend auf dieser Summe.
Angehoben wird auch die Versicherungspflichtgrenze. Versicherte, die monatlich 4.012,50 Euro (bisher 3.975,00 Euro) verdienen, werden versicherungsfrei, sofern diese Grenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen wird. Auf den Leistungsumfang und die Serviceangebote der Krankenkassen hat der Versicherungsstatus jedoch keinen Einfluss.
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung betragen 2008:
- alte Bundesländer 5.300,00 Euro monatlich
- neue Bundesländer 4.500,00 Euro monatlich

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