Glossar
Rubrum
Der Begriff Rubrum (lat. rot) bezeichnet das Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätzen wie etwa Klagen oder den Titel/Betreff, unter dem Beträge auf Konten gebucht worden sind.
Im Prozessrecht sind im Rubrum formelle Inhalte (wie z. B. Anschriften der Prozessbeteiligten, Aktenzeichen o. ä.) des folgenden Schriftsatzes zusammengefasst.

