Glossar
Grundlagenbescheid
Ein Grundlagenbescheid ist ein Verwaltungsakt, insbesondere ein Steuerbescheid, dessen Regelungsinhalt für einen anderen Verwaltungsakt Bindungswirkung hat. Den anderen Verwaltungsakt nennt das Steuerverfahrensrecht Folgebescheid.
Beispiele:
- Einheitswertfeststellung nach dem BewG
- Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften, §§ 179 ff AO
- Gewerbesteuermessbescheid, § 14 GewStG
- Grundsteuermessbescheid, §§ 13, 16 GrStG
- Zerlegungsbescheid, § 185 AO
- Aufteilungsbescheid, § 268 AO
- KSt-Bescheid hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens, der Tarifbelastung und der KSt-Minderung oder -Erhöhung unter der Geltung des früheren Anrechnungsverfahrens (vgl. § 47 Abs. 2 KStG a. F.)
- Feststellung von Verlustvortrag bzw. -rücktrag, § 10d EStG
- Feststellung der Abzugsbeträge, § 10e EStG
- Eintragungen auf der LSt-Karte, §§ 39, 39a EStG
- Feststellung von Bemessungsgrundlage und Zulagensatz der Investitionszulage nach § 5a IncZulG 1999 bzw. § 4 InvZulG 2005
- Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei der Hinzurechnungsbesteuerung nach § 18 AStG
Möglich ist auch, dass Verwaltungsakte anderer (ressortfremder) Behörden Grundlagenbescheide darstellen.

