Glossar
Formwechsel
Bei einem Formwechsel ändert ein Rechtsträger seine Rechtsform.
Bei einem Formwechsel bleibt der Kreis der Anteilseigner unverändert.
Bei einem Formwechsel fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Bei einem Formwechsel ändert ein Rechtsträger seine Rechtsform.
Bei einem Formwechsel bleibt der Kreis der Anteilseigner unverändert.
Bei einem Formwechsel fällt keine Grunderwerbsteuer an.