Glossar

Düsseldorfer Verfahren

Als Düsseldorfer Verfahren wird ein Erlass der (ehemaligen) OFD Düsseldorf bezeichnet, der als Vorauszahlung eine pauschalierte Steuererhebung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Ausübung der Prostitution regelt.

Das sogenannte Düsseldorfer Verfahren wird in verschiedenen Bundesländern angewandt, mit zum Teil unterschiedlichen Tagesbeträgen. Rechtlich wird die einbehaltene Steuer als Vorauszahlung auf die Einkommen- und Umsatzsteuer der einzelnen selbstständig tätigen Prostituierten eingeordnet. Es handelt sich nicht um eine Pauschal- oder Abgeltungsteuer.

Die Vorauszahlung befreit die Prostituierten nicht von der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen. Aus Vereinfachungsgründen wird von der Finanzverwaltung jedoch bei Teilnahme am Verfahren unterstellt, dass die geleisteten Vorauszahlungen der endgültigen Steuerschuld entsprechen.

In Berlin beträgt der Tagesbetrag derzeit 35,00 EUR (Stand 01.2007).

Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen hat dazu das Faltblatt "Grundlegende Informationen zur Besteuerung für ein verschwiegenes Gewerbe" herausgegeben".