Erfolge
Tue Gutes und sprich darüber.
Getreu diesem Motto finden Sie einen kleinen Auszug erfolgreich für unsere Mandanten abgeschlossener Angelegenheiten.
Anonym selbstverständlich.
Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen des Verdachts der vorsätzlichen Schädigung des Umsatzsteueraufkommens.
Erfolgreicher Sanierungserlass bei einer AG.
Begleitung der erfolgreichen Auseinandersetzung einer Immobilien-Gruppe.
Erfolgreiche Klage vor dem Bundesfinanzhof (BFH) gegen Hinzuschätzung durch das Finanzamt in Rahmen einer Aussenprüfung. Branche: Gastronomie. Das Urteil hat StB/vBP Rainer Zibat erstritten.
Unternehmensumstrukturierungen unter Erhalt der steuerlichen Verlustvorträge sowie der Vermeidung zusätzlicher Grunderwerbsteuer.
Wir führen akuell diverse Finanzgerichtsprozesse. Anzahl Tendenz steigend.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung wollte das Finanzamt den Prüfungszeitraum um ein Jahr erweitern, um Mehrsteuern zu generieren. Durch Urteil des Finanzgerichts konnten wir die Prüfungserweiterung erfolgreich verhindern. Sodann war das Jahr wegen der Verjährung nicht mehr änderbar.
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit einschlägiger Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
Mehrere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgestz bzw. dem Umwandlungssteuergesetz gestaltet und erfolgreich umgesetzt: oHG -> GmbH, GmbH -> oHG, GmbH -> AG, GbR -> oHG -> GmbH, Einbringungsvorgänge usw.
Zunehmende Anzahl von Unternehmensumstrukturierungen mittel Umwandlungsgesetz bzw. Umwandlungssteuergesetz.
Bei neuen Mandanten führen wir mehrere Finanzgerichtsprozesse gegen Forderungen des Finanzamts nach Betriebsprüfungen wegen Verprobung mittels Chi-Quadrat-Test bzw. Benford. Aussetzung der Vollziehung wurde gewährt.
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagensätzen erwirken.
Begleitung bei Auseinandersetzung einer Familien-GbR im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien (Vermeidung gewerblicher Grundstückshandel und Spekulationsgewinne).
Mehrere formwechselnde Umwandlungen GmbH & Co. KG -> GmbH (Vermeidung gewerblicher Grundstückshandel und Gunderwerbsteuer).
Formwechselnde Umwandlung GbR -> oHG -> GmbH (Vermeidung gewerblicher Grundstückshandel und Gunderwerbsteuer).
Erlass Grundsteuer gewährt (Größenordnung ca. 8.000 EUR).
Einstellung (kein § 153a StGB!) eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit einer Investionszulage.
Erfolgreiche Sanierung einer Immobilien-AG.
Erfolgreicher Finanzgerichtsprozess wegen Vermeidung einer Rückzahlung i.Z.m. erfolgter Abtretung/Verrechnung Steuererstattung (Größenordnung ca. 300.000 DM).
Einstellung (kein § 153a StGB!) eines Steuerstrafverfahrens (Größenordnung ca. 400.000 DM).

