Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Zinsschranke

Die Zinsschrankenregelung ist Teil der Unternehmenssteuerreform 2008 in Deutschland. Sie ersetzt die Regelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Eine vergleichbare Regelung in den USA wird als earnings stripping rule bezeichnet.
In der Vergangenheit hatten global agierende Unternehmen durch Kapitalzuführung aus dem Ausland erreicht, dass in Deutschland steuerlich abzugsfähiger Zinsaufwand entsteht, die Zinserträge dagegen im Ausland erfasst werden. Die Zinsschranke dient in erster Linie der Vermeidung dieser grenzüberschreitenden Gestaltungen.
Anders als die Vorgängerregelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung, § 8a KStG a. F., werden von der Zinsschranke nicht nur Kapitalgesellschaften, sondern auch natürliche Personen und Personengesellschaften erfasst.
Die Regelungen zur Zinsschranke wurden mehrfach modifiziert.

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