Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Verwertungsverbot

Verwertungsverbote im Besteuerungsverfahren und im finanzgerichtlichen Verfahren sind normative Beschränkungen, die vor dem Hintergrund des Rechtsstaatsprinzips für bestimmte, nicht verfahrensordnungsmäßig gewonnene Tatsachen oder Beweismethoden oder Beweisergebnisse eine Zugrundelegung in der finanzbehördlichen oder finanzgerichtlichen Entscheidung untersagen.

Wenn sich, gemessen am normativen Maßstab der AO, der FGO und des GG, herausstellt, dass eine Ermittlungsmaßnahme unstatthaft war, so kann dies zu einer Unverwertbarkeit des so gewonnenen Beweisergebnisses führen.

Im steuerlichen Verfahrensrecht stellt sich die Problematik der Verwertung unzulässigerweise erlangter Informationen ebenso wie im Steuerstrafverfahren.

Es gibt keine unmittelbar geltenden kodifizierten Rechtsnormen für steuerliche Verwertungsverbote. Vielmehr handelt es sich um ein Rechtsinstitut, welches durch Richterrecht entstanden ist.

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