Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Squeeze-out

Squeeze-out (engl. für Hinausdrücken) oder Ausschluss von Minderheitsaktionären bezeichnet den mit Zwang verbundenen Ausschluss von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft.
Ab dem 01.01.2002 ist das aktienrechtliche Squeeze-out im deutschen Gesellschaftsrecht erstmals eingeführt worden. Ab dem 14.07.2006 ist zuden das Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft.
Es ist eine Mehrheit von 95 % erforderlich.

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu