Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Seeling-Modell

Der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat 2003 in der Rechtssache „Seeling“ entschieden, dass Steuerzahler unter bestimmten Voraussetzungen auch den Vorsteuerabzug für ihre Privatwohnung geltend machen können, der Fiskus also die Umsatzsteuer aus den Herstellungskosten komplett erstatten muss.

Das daraus entwickelte "Seeling-Modell" setzt voraus, dass mindestens 10 % des Gebäudes, in dem sich auch die Privatwohnung befindet, für umsatzsteuerpflichtige Zwecke genutzt werden. Deshalb haben Sie vor allem bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern bzw. Wohnhäusern mit einer gewerblichen Einheit die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug für das komplette Objekt zu erreichen, sofern Sie mindestens einen 10%-igen Gebäudeteil umsatzsteuerpflichtig vermieten.

Im Gegenzug müsste die anteilige Selbstnutzung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren umsatzversteuert werden.

Das Ergebnis war regelmäßig ein erheblicher Liquiditätsvorteil durch die anfängliche Umsatzsteuererstattung.

Die Handhabung und Anerkennung des "Seeling-Modells" durch die Finanzverwaltung ist in der Praxis schwierig.

Das Modell läuft per 31.12.2010 aus.

Fundstelle: EuGH, Urteil v. 8.5.2003 - C-269/00, Rs. „Wolfgang Seeling“; vgl. Richtlinie 2009/162/EU vom 22.12.2009; Art. 168a MwStSystRL; § 15 Abs. 1b UStG i.d.F. des JStG 2010

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