Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Rubrum

Der Begriff Rubrum (lat. rot) bezeichnet das Deckblatt von Urteilen oder juristischen Schriftsätzen wie etwa Klagen oder den Titel/Betreff, unter dem Beträge auf Konten gebucht worden sind.
Im Prozessrecht sind im Rubrum formelle Inhalte (wie z. B. Anschriften der Prozessbeteiligten, Aktenzeichen o. ä.) des folgenden Schriftsatzes zusammengefasst.

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