Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Oder-Konto

Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftkonto, dass in der Regel von Ehegatten eingerichtet wird. Damit erreichen Ehegatten, dass jeder Partner über das Konto verfügen kann und eben nicht nur gemeinsam wie bei einem Und-Konto.
Oder-Konten können steuerlich zu erheblichen Nachteilen führen. Ein Oder-Konto sollte folglich vermieden werden. Günstiger ist eine gegenseitige Kontobevollmächtigung für ein Einzelkonto.

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