Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Kleinstunternehmen / Offenlegung von Jahresabschlüssen

Als Kleinstunternehmen gelten hinsichtlich der Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen diejenigen Kapitalgesellschaften, die zwei der drei folgenden Schwellenwerte über zwei Jahre hinweg nicht überschreiten: 50.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Umsatzerlöse, 10 Arbeitnehmer.

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