Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

EBIT

(englisch: earnings before interest and taxes)
Gewinn vor Zinsen und Steuern. In der praktischen Anwendung hat es jedoch die Bedeutung von "Gewinn vor Finanzergebnis, außerordentlichem Ergebnis und Steuern". Es werden also außerordentliche (einmalige) Kosten und Aufwendungen ebenso ignoriert wie Zinsen, sonstige Finanzierungsaufwendungen oder -erträge und Steuern, weil alle diese Positionen nicht durch die eigentliche betriebliche Tätigkeit entstanden sind.
Jahresüberschuss (Gewinn)
+ Zinsaufwand
+ Steueraufwand
- Steuerertrag
+ außerordentlicher Aufwand
- außerordentliche Erträge
= EBIT

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