Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz / BilMoG

Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erfolgt die umfangreichste Modernisierung des Handelsbilanzrechts seit 1985.

Durch das BilMoG wurden umfangreiche Streichungen bzw. Modifizierungen zahlreicher handelsrechtlicher Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte vorgenommen:

  • weniger Bürokratie,
  • niedrigere Kosten und
  • größere Transparenz.

Rund eine Milliarde Euro sollen mittelständische Unternehmen in Deutschland jährlich bei der Bilanzierung einsparen können.

Am 26. März 2009 wurde das BilMoG vom Bundestag und am 3. April 2009 vom Bundesrat verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28. Mai 2009.

Ziel des BilMoG ist, das deutsche Bilanzrecht den international üblichen Methoden der Rechnungslegung anzunähern. So soll der handelsrechtliche Jahresabschluss an Aussagekraft und Vergleichbarkeit gewinnen. Auch die Bilanzierung bei mittelständischen Unternehmen wird in vielen Teilen an international übliche Rechnungslegunsprinzipien angenähert. Andererseits bleibt die HGB-Bilanz weiterhin Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung.

Seit 2010 gilt das BilMoG

Nachdem sich die Reform mehrfach verzögerte, erfolgt grundsätzlich eine verpflichtende Anwendung der die Bilanzierung regelnden Vorschriften des BilMoG für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen.

Die Unternehmen können jedoch wählen, ob sie die geänderten Vorschriften insgesamt bereits auf nach dem 31. Dezember 2008 beginnende Geschäftsjahre anwenden wollen.

Einzelne begünstigende Vorschriften sind bereits für nach dem 31. Dezember 2007 beginnende Geschäftsjahre anwendbar - also rückwirkend. Dies gilt insbesondere für die Befreiung von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht für bestimmte Einzelkaufleute und die Anhebung der Größenklassen im Sinne des § 267 HGB.

Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien

Neben den Vorschriften zur Rechnungslegung enthält das BilMoG auch Regelungen, die der Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zur Corporate Governance (Abänderungsrichtlinie) und zur Abschlussprüfung (Abschlussprüferrichtlinie) dienen. Diese Regelungen gelten bereits für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2008 beginnen.

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