Begriffe aus Wirtschafts- und Steuerrecht von A - Z in wenigen Worten verständlich erklärt. Die Erläuterungen der nachfolgenden Fachbegriffe sind nicht erschöpfend, stark vereinfacht und können eine steuerrechtliche Beratung in Form eines individuellen und persönlichen Beratungsgesprächs nicht ersetzen.

Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung / AfaA

Ein Anlagegut kann innerhalb eines Geschäftsjahres einen über das Maß der Regelabschreibung hinausgehenden Wertverlust erleiden, beispielsweise durch Schadensfälle, Naturkatastrophen, Umweltverschmutzung, Preisverfall, neue Technologien, vorzeitige Kündigung von bestehenden Lizenzverträgen o.Ä.
Ist der erhöhte Wertverlust nachweisbar, so kann (Personengesellschaften) bzw. muss (Kapitalgesellschaften und bei dauernder Wertminderung) dieser im Rahmen des Jahresabschlusses geltend gemacht werden.

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