Verfassungsrichter kippen Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen (BVG)

Das Bundesverfassungsgericht hat den deutschen Rundfunkbeitrag in einem aktuellen Urteil zwar grundsätzlich für zulässig erklärt. Bei Zweitwohnungen ist er aber verfassungswidrig.

Menschen mit Zweitwohnungen mussten bisher den doppelten Rundfunkbeitrag zahlen. Das ist nun Geschichte. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Praxis als verfassungswidrig eingestuft. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung von dem zweiten Beitrag stellen. In einigen Fällen dürfte das sogar rückwirkend möglich sein.

Nachbesserung bis Sommer 2020

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber in seinem Urteil dazu aufgefordert, bis spätestens Ende Juni 2020 nachzubessern. Abgesehen von der Zweitwohnungsreglung ist der seit 2013 geltende deutsche Rundfunkbeitrag in den Augen der Verfassungsrichter allerdings mit dem Grundgesetz vereinbar.

Keine ernsthaften Vorteile für Zweitwohnungsbesitzer

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das Urteil zum Rundfunkbeitrag. Der Verband hatte in seiner Stellungnahme die Doppelbelastung für Zweitwohnungsbesitzer kritisiert. „Wir haben vor Gericht betont, dass der Rundfunkbeitrag einer Flatrate für ARD, ZDF und das DeutschlandRadio gleichkommt. Deshalb ist der Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen nicht zu rechtfertigen“, erläutert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Besitzern einer Zweitwohnung würden schließlich keine zusätzlichen Vorteile oder zusätzlichen Rechte erhalten, die einen Zweitwohnungsbeitra

 

Quelle

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18.07.2018, Az. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17

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