"Share Deals" am Immobilienmarkt (Deutscher Bundestag)

Bei 71 Prozent der zwischen 1999 und 2016 gehandelten Wohnungen sind sog. Share Deals eingesetzt worden. Die Zahl bezieht sich auf Transaktionen von Wohnungsportfolios ab 800 Wohnungen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11919) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11486) hervor. Bei Share Deals wird nicht Grundbesitz erworben, sondern Anteile an dem grundbesitzenden Unternehmen.

Bei 35 Prozent der gehandelten Wohnungen habe der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, bei 36 Prozent mehr als 95 Prozent, führt die Bundesregierung aus. In ihrer Vorbemerkung hatten die Grünen darauf verwiesen, dass bei Share Deals erst ab dem Kauf von 95 Prozent der Anteile die Grunderwerbsteuer anfalle.

 

Quelle

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2017
 

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