Nutzer von geschäftlichen E-Mails müssen Spam-Ordner täglich kontrollieren

Heise online (www.heise.de) informierte über ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 10.01.2014 (Az.: 15 O 189/13). Das Gericht urteilte, dass Nutzer eines geschäftlichen E-Mail-Accounts, ihren Spam-Ordner täglich durchsehen müssen, um versehentlich als Werbung aussortierte E-Mails zu erkennen und zurückzuholen.

Beklagter des Verfahrens war ein Rechtsanwalt, der die Klägerin in einem Gerichtsverfahren vertreten hatte. Der Anwalt hatte es versäumt, an seine Mandantin eine E-Mail der Gegenseite weiterzuleiten. Hierdurch scheiterten Vergleichsverhandlungen und der Klägerin entstand ein erheblicher Schaden. Der Beklagte führte vor Gericht dazu aus, dass die E-Mail versehentlich „in den Spam-Ordner seines E-Mail-Kontos gelangt“ sei. Er habe erst nach einem Telefonat drei Tage nach Zugang Kenntnis von dieser Mail erhalten und leitete die Nachricht erst nach über einer Woche weiter.

Das Landgericht Bonn verurteilte den Juristen zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 90.000 €. Indem er den Vergleichsvorschlag der Gegenseite in der E-Mail verspätet weitergab, habe er seine anwaltlichen Pflichten verletzt. Der Beklagte könne sich nicht damit entlasten, dass die E-Mail angeblich nicht in seinem Postfach einging, sondern durch den Spam-Filter aussortiert wurde. Vielmehr habe dieser die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, da er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert habe.

Der Anwalt führe seine E-Mail-Adresse auf seinem Briefkopf und stelle sie dadurch als Kontaktmöglichkeit bereit. Er sei daher dafür verantwortlich, „dass ihn die ihm zugesandten E-Mails erreichen“. Die Tatsache, dass ihn die Nachricht der Gegenseite erreicht habe, sei zumindest im vorliegenden Fall unstreitig.

Grundsätzlich müsse der Inhaber eines geschäftlichen E-Mail-Accounts mit aktiviertem Spam-Filter die in den Spam-Ordner aussortierten Mails täglich durchsehen, um versehentlich aussortierte Nachrichten zu erkennen und darauf zu reagieren, meint das Gericht.

 

Quelle

Landgericht Bonn, Urteil vom 10.01.2014 (Az.: 15 O 189/13)

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