Die Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerstraftaten soll von 5 auf 10 Jahre verlängert werden

Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten von 5 auf 10 Jahre, § 376 AO.

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